NIS2 Checkliste für Österreich
Art. 21 der NIS2-Richtlinie (umgesetzt im NISG 2026) verlangt Maßnahmen in 10 Bereichen. Diese Checkliste übersetzt sie in konkrete Schritte für Ihr Unternehmen.
Die 10 Maßnahmenbereiche
- Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte. Risiken für Ihre IT-Systeme erheben, bewerten und ein schriftliches Sicherheitskonzept pflegen.
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen. Zuständigkeiten, Meldewege und ein Reaktionsplan für den Ernstfall, inklusive Meldung an das CSIRT.
- Betriebskontinuität und Backups. Regelmäßige, getestete Backups, Notfall- und Wiederanlaufpläne, Krisenorganisation.
- Sicherheit der Lieferkette. Sicherheitsanforderungen an Lieferanten stellen und deren Nachweise einholen und prüfen.
- Sichere Beschaffung und Entwicklung. Sicherheit bereits beim Einkauf und bei der Entwicklung von Systemen berücksichtigen, Schwachstellen managen.
- Wirksamkeitsmessung. Regelmäßig prüfen, ob die Maßnahmen greifen, etwa durch Audits, Tests oder Kennzahlen.
- Cyberhygiene und Schulungen. Grundregeln wie Updates und Passwortrichtlinien plus regelmäßige Mitarbeiterschulungen.
- Kryptografie und Verschlüsselung. Konzepte für den Einsatz von Verschlüsselung, wo angemessen.
- Personal, Zugriffe und Assets. Zugriffskontrolle, Berechtigungsmanagement und Überblick über Ihre IT-Werte.
- MFA und gesicherte Kommunikation. Multi-Faktor-Authentifizierung sowie gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation, wo angemessen.
So gehen Sie praktisch vor
- Status erheben: Für jeden der 10 Bereiche ehrlich bewerten, wie weit Sie sind. Unser Check macht genau das in rund 2 Minuten mit Ampel und Score.
- Lücken priorisieren: Zuerst die Bereiche mit rotem Status und hohem Risiko, typischerweise Backups, MFA und Vorfallsplan.
- Dokumentieren: NIS2 ist eine Nachweispflicht. Wer seine Maßnahmen nicht belegen kann, hat sie im Sinne der Prüfung nicht.
- Lieferkette einbeziehen: Als Auftraggeber Nachweise der Lieferanten einholen, als Zulieferer den eigenen Nachweis bereithalten.
- Jährlich wiederholen: Der Stand veraltet. Eine jährliche Wiederholung hält den Nachweis aktuell und belegbar.
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Weiterlesen: Bin ich von NIS2 betroffen? oder alle Fristen des NISG 2026.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Umsetzung im Detail hängt von Ihrem Unternehmen ab.