Austria NIS2 Onlinecheck

IT-Partner-Vertragsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am IT-Partnerprogramm. Vor dem produktiven Livegang anwaltlich prüfen lassen. Stand: 09.07.2026.

1. Vertragsparteien

Diese Bedingungen gelten zwischen Austria NIS2 Onlinecheck, Inh. Bojan Gadzaj, Grosse Neugasse 13/4, 1040 Wien (nachfolgend „Betreiber") und dem als IT-Partner registrierten Unternehmen (nachfolgend „Partner"). Der Partner handelt ausschließlich als Unternehmer im Sinne des UGB; das Programm richtet sich nicht an Verbraucher.

2. Registrierung und Freischaltung

Die Registrierung ist kostenlos. Der Partner gibt einen zutreffenden Firmenwortlaut, eine gültige E-Mail-Adresse und seine UID-/ATU-Nummer an und bestätigt seine E-Mail-Adresse. Der Betreiber prüft die Angaben und schaltet das Partnerkonto manuell frei. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm besteht nicht; der Betreiber kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Auszahlungen sind erst nach Freischaltung möglich.

3. Werbung und persönlicher Link

Der Partner erhält einen persönlichen Werbe-Link. Über diesen Link gewonnene Unternehmen werden dem Partner zugeordnet (Cookie-Laufzeit 30 Tage ab Klick). Der Partner bewirbt den Dienst ausschließlich auf zulässige Weise — insbesondere ohne unerbetene Werbung(kein Spam, kein Kauf von Adresslisten) und nur gegenüber Empfängern, zu denen eine Geschäftsbeziehung besteht oder die eingewilligt haben (§ 174 TKG 2021). Irreführende, rufschädigende oder rechtswidrige Werbung ist untersagt. Der Partner tritt nicht als Vertreter des Betreibers auf und gibt keine über die offiziellen Angaben hinausgehenden Zusagen ab.

4. Provision

Der Partner erhält 30 % des Netto-Umsatzes, den seine geworbenen Kunden dem Betreiber tatsächlich zahlen — auf sämtliche Produkte (z. B. Nachweis, Kampagne). Die Provision ist wiederkehrend: Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Jahreslizenz Kampagne) entsteht sie erneut, solange der geworbene Kunde die Leistung bezahlt und die Zuordnung besteht. Maßgeblich ist der tatsächlich vereinnahmte Netto-Betrag; bei Rückerstattung, Storno oder Rückbuchung entfällt die entsprechende Provision bzw. wird verrechnet.

5. Einmalige Gebühr

Für die Teilnahme fällt eine einmalige Gebühr von 49 Euro an. Sie wird nicht vorab gezahlt, sondern bei der ersten Auszahlung von der Provision einbehalten. Entstehen keine Auszahlungen, wird die Gebühr nicht fällig.

6. Auszahlung

Auszahlungen erfolgen auf Antrag über die vom Partner angegebene IBAN, sofern ein auszahlbarer Saldo besteht und das Konto freigeschaltet ist. Der Betreiber kann einen Mindestauszahlungsbetrag festlegen und Auszahlungen bei Verdacht auf Missbrauch oder bei offenen Rückbuchungen zurückstellen. Der Partner ist für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Provisionseinnahmen selbst verantwortlich und weist Umsatzsteuer, soweit anwendbar, gesondert aus.

7. Keine Garantie

Der Betreiber schuldet keine bestimmte Anzahl an Leads, Abschlüssen oder Einnahmen. Der Dienst wird „wie besehen" bereitgestellt; Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Konditionen können sich ändern.

8. Datenschutz und Rollen

Beide Parteien halten die DSGVO ein. Der Partner sichert zu, personenbezogene Daten von Interessenten rechtmäßig zu erheben und weiterzugeben. Für die über den Werbe-Link beim Betreiber entstehenden Kundendaten ist der Betreiber Verantwortlicher; eine gemeinsame Nutzung von Kundendaten zu eigenen Werbezwecken des Partners findet nicht statt.

9. Haftung

Der Betreiber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — außer bei Personenschäden — ausgeschlossen. Der Partner stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Bewerbung resultieren.

10. Laufzeit und Beendigung

Der Partnervertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei Verstoß gegen diese Bedingungen, z. B. Spam) bleibt unberührt. Bereits entstandene, unstrittige Provisionsansprüche bleiben bestehen; die Zuordnung geworbener Kunden endet mit der Beendigung.

11. Änderungen

Der Betreiber kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und informiert den Partner darüber. Widerspricht der Partner nicht binnen 14 Tagen oder wirbt er weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Wien.

Fragen zum Partnerprogramm: kontakt@onlinepruefung.at.