Ihr Auftraggeber verlangt einen NIS2-Nachweis?
In 2 Minuten erstellt, prüfbar per QR-Code.
Datiertes PDF mit Firmenname, Prüfnummer und QR-Code, das Ihr Kunde online an der Quelle bestätigen kann. Ein Screenshot lässt sich fälschen, Ihr Nachweis nicht. Sofort per E-Mail.
Betroffenheits-Check & Ergebnis gratis · prüfbarer Nachweis 29 € zzgl. USt (34,80 € inkl.), einmalig, kein Abo · weniger als eine Stunde IT-Beratung.
Made in Austria & DSGVO-konform · fälschungssicher online prüfbar · sichere Zahlung via Stripe · Sie fragen Ihre Lieferanten ab? Zum Auftraggeber-Bereich
Selbstauskunft/Ersteinschätzung auf Basis eigener Angaben. Keine Zertifizierung, keine Rechtsberatung.
Warum jetzt
Das NISG 2026 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Betroffene Unternehmen müssen sich bis 31. Dezember 2026 registrieren und ihre Lieferkette absichern (NIS2 Art. 21). Wer als Zulieferer keinen Nachweis liefert, riskiert Aufträge.
So funktioniert es
IT-Partner werden und profitieren
Sie betreuen Unternehmen als IT-Dienstleister? Empfehlen Sie den Onlinecheck weiter und behalten Sie 30 % Provision auf jeden Abschluss. Kein Risiko: Die einmalige Gebühr von 49 Euro wird erst bei Ihrer ersten Auszahlung von der Provision abgezogen, vorab zahlen Sie nichts.
Häufige Fragen
Machen Sie den kostenlosen Betroffenheitscheck. Er stuft Sie nach Sektor und Größe ein.
Der Check und Ihr Ergebnis sind gratis. Kostenpflichtig ist nur der prüfbare Nachweis, also das Dokument mit Prüfnummer und QR-Code, das ein Auftraggeber online bestätigen kann, sowie das dauerhafte Speichern in der Nachweis-Datenbank.
Nein. Der Austria NIS2 Onlinecheck gibt Orientierung und hilft beim Nachweis. Für rechtsverbindliche Fragen ziehen Sie bitte eine Fachperson bei.
Hosting in der EU, konform mit der DSGVO. Details in der Datenschutzerklärung.
Erkundigen Sie sich selbst
Verlassen Sie sich nicht auf uns allein. Die Pflichten aus NIS2 und dem NISG können Sie bei den offiziellen Stellen nachlesen:
- WKO: NIS2 im Überblick Wirtschaftskammer Österreich
- nis.gv.at offizielle NIS-Behördenseite der Republik Österreich
- Parlament: Gesetzgebungsverfahren zum NISG österreichisches Parlament
- Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) im Volltext EUR-Lex, Amtsblatt der EU